Gesundheit

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Info's zu den Gesundheitskursen

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen an den Gesundheitskursen teilnehmen können, fragen Sie bitte Ihren Arzt.



Frühjahr- / Sommerprogramm 2024:

Finanzielle Förderung durch Krankenkassen:

Die vhs Haimhausen bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit ein hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität des Angebots. In den Bereichen Bewegung, Entspannung / Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an Präventionsangeboten von den gesetzlichen Krankenkassen gem. § 20 SGB V gefördert werden. Über die Förderung entscheiden die Krankenkassen und die in deren Auftrag arbeitende Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Auf die Entscheidung haben wir keinen Einfluss. 
Die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Kriterien können sich erheblich von den Qualitätskriterien der vhs unterscheiden. Unsere qualifizierten Kursleitungen und wir orientieren uns in unseren Gesundheitsangeboten zusätzlich zu den medizinisch-fachlichen vor allem an pädagogischen Gesichtspunkten zur Begleitung von Lernprozessen.
Ein Angebot im Rahmen des § 20 SGB V bereitzustellen ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der die Personalressourcen unserer öffentlich geförderten Einrichtung übersteigt. Die Dozenten müssen ihre Kurse so genau und detailliert zur Prüfung vorlegen, dies ist mit dem Honorar nicht zu vereinbaren. Dies würde eine drastische Erhöhung der Kursgebühr zur Folge haben, was sicher nicht im Sinne aller ist. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir keine Kurse bei der ZPP zur Bezuschussung zertifizieren. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie am besten vor Kursbeginn direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären. 
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sei an mind. 80 % der Kursstunden teilgenommen haben. Andere Bescheinigungen für Krankenkassen (gilt auch für Bonushefte) stellen wir nicht aus.

Wir danken für Ihr Verständnis.


Dienstag

19. März

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März 2024
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