Allgemeine Informationen

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Haimhausen

§1 Anmeldung

Melden Sie sich bitte mind. 3 Tage vor dem ersten Kurstermin an, damit der / die Dozent/-in Planungssicherheit hat. Auch für uns ist es wichtig, da Kurse mit zu wenig Teilnehmer ggfs. abgesagt werden müssten. Sie können sich persönlich, telefonisch oder per Internet anmelden. Ihre Anmeldung ist verbindlich, beachten Sie bitte auch den Punkt „Abmeldungen und Rücktritt“.

Der Besuch von vhs-Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung kann in der Regel persönlich, schriftlich, telefonisch, per Post, Fax, Internet oder E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig, spätestens zu Kursbeginn. Diese ist zu entrichten durch Bareinzahlung oder durch Bankeinzugsermächtigung (ab dem 01.01.2014 per Mandatserteilung) an die vhs.

Sollte ein Kurs bereits belegt sein oder ausfallen oder sollten sich Veränderungen gegenüber der publizierten Kursausschreibungen ergeben, werden Sie verständigt. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs.

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten keine gesonderte Anmeldebestätigung

Wenn Sie von uns nichts hören, gehen Sie zu der im Internet angegebenen Zeit in den gebuchten Kurs.
Die Angabe Ihrer email-Adresse ist deshalb besonders wichtig, damit wir im Bedarfsfalle mit Ihnen in Kontakt treten können.

§2 Zahlungsbedingungen

Die vhs ist berechtigt, per Lastschriftverfahren die Gebühren 6 Tage vor Kursbeginn einzuziehen. In der Regel wird die vhs Haimhausen e.V. die Kursgebühren erst während des laufenden Kurses abbuchen. Die Volkshochschulen ziehen die Kursgebühren ab dem 01.01.2014 mit dem SEPA-Lastschriftverfahren ein.

Sie ermächtigen die vhs, von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der vhs auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der jeweiligen vhs ist auf der 1. Seite der vhs ersichtlich.

Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kosten, die der vhs aufgrund nicht aktualisierter Bankverbindung, erfolgten Widerspruchs oder fehlender Kontodeckung entstanden sind, sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.

§3 Rücktritt

a) durch die vhs:

  • wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn der/die von der vhs verpflichtete DozentIn aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
  • der Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht In diesem Fall wird die gesamte Kursgebühr ohne Abzug erstattet. Die Volkshochschule behält sich nach Absprache mit den Teilnehmenden und Dozenten/innen bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, den Kurs durch Aufzahlung oder Zeitverkürzung anzubieten.

b) durch den/die Teilnehmer/in:

ein Rücktritt bei allen Veranstaltungen ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich (Ausnahme Sprachkurse). Die Abmeldung hat persönlich, telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Bei allen Rücktritten wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Teilnehmergebühr, mindestens aber 5,- € erhoben.

Rücktritt von Sprachkursen:

1.    Ein Rücktritt von Sprachkursen (ausgenommen Wochenendkurse) muss vor dem zweiten Kurstag erfolgen. Ist kein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,- € erhoben.

2.    Teilnehmer/-innen, die sich für einen Nachfolgekurs weiter angemeldet haben, können ihre Anmeldung vor Kursbeginn gebührenfrei widerrufen. Nach Kursbeginn gilt Absatz 1. Alle Rücktritte sind schriftlich, telefonisch oder persönlich an die durchführende vhs- Geschäftsstelle zu richten.

§4 Seminare / Reisen

Bei Reisen, Tagesfahrten u.ä. gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder die besonderen Bedingungen der vhs für die ausgeschriebene Reise. Auf die Möglichkeit des Abschlusses von Reiserücktrittsversicherungen wird hingewiesen

§5 Ermäßigungen

Ermäßigungen werden nur auf Antrag gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt. Grundsätzlich können Arbeitslose, Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte und Empfänger von Sozialleistungen bis zu 25 % Ermäßigungen erhalten. Die Gewährung einer Ermäßigung ist kurs- und einzelfallabhängig und muss vor Kursbeginn beantragt werden.

§6 Prüfungen, Bescheinigungen

Die Anmeldung für Prüfungen ist nur mit persönlicher Unterschrift möglich. Die Bezahlung bzw. Abbuchung der Prüfungsgebühren erfolgt spätestens zum Anmeldeschluss. Nach dem Anmeldeschluss ist kein Rücktritt mehr möglich.

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden nachweislich besucht wurden.

§7 Programmänderung

Geringfügige Programmänderungen im Kursverlauf sind vorbehalten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltungen von der ausgewiesenen Kursleitung durchgeführt werden.

§8 Urheberschutz

Fotografieren, Film- und Tonaufnahmen in den Veranstaltungen der vhs sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt oder in elektronische Systeme eingestellt werden.

§9 Leistungsumfang, Schriftform

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus den jeweiligen Kursbeschreibungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen ohne Zustimmung der vhs nicht berechtigt. Zulässige Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

§10 Haftung

Die Haftung der vhs für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§11 Datenschutz

Die Teilnehmer an vhs-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist.

§12 Gültigkeit

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche gültigen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie mit der Geschäftsleitung der jeweiligen vhs getroffen werden. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

§13 Steuerliche Vergünstigungen

Das Finanzamt kann vhs-Kurse als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug ist als Nachweis ausreichend.